MWST-Betrag in Mitgliederrechnung ausweisen
In den Rechnungen an die Kund/innen bzw. Mitglieder muss in der Schweiz der konkrete MWST-Betrag nicht ausgewiesen werden. In Deutschland ab einer gewissen Summe hingegen schon. So kann der konkrete MWST-Betrag ausgewiesen werden: A) In einer ersten Tabelle (mit Repetierer, ) werden die Abos und Zusatzabos aufgeführt. B) In einer …