Verein OpenOlitor wegen Gemeinnützigkeit von Steuerpflicht befreit

Verein OpenOlitor wegen Gemeinnützigkeit von Steuerpflicht befreit

Der Kanton Bern hat den Verein OpenOlitor wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit. In der Verfügung vom  30. Januar 2018 heisst es, der Verein werde „rückwirkend ab 25. August 2015 (Gründungsdatum) und befristet bis zum 31. Dezember 2019 wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit.“ 2019 wird der Verein OpenOlitor erneut ein Gesuch einreichen.

Der Verein OpenOlitor hat nun in den anderen Kantonen um Feststellung des Status „ausserkantonale gemeinnützige Beitragsempfängerin“ ersucht. Ob und in welchem Umfang, natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz/Sitz in anderen Kantonen als dem Kanton Bern ihre Spenden an den Verein OpenOlitor von den Steuern abziehen können, werden wir an dieser Stelle publizieren, sobald wir die entsprechenden Rückmeldungen erhalten haben.